Der Erfolg eines Unternehmens ist abhängig von der Motivation und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiterinnen. Viele Unternehmen haben deshalb erkannt, wie wichtig es ist, die Mitarbeiterinnen durch Gesundheitsmanagement in Kombination mit unserem Firmenfitness-Angebot in ihrer Produktivität, Kreativität und Teamarbeit entscheidend zu verbessern.
Wir bieten Ihren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, die Angebote im Lady Fitness Center zu nutzen.
Der Unterschied ist zu wissen, das Frauen anders trainieren als Männer. Für ihr Training werden auch andere Fitnessgeräte benötigt. Frauen haben auch andere anatomische gebenheiten, die berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehört eine ganzheitliche Betreuung über Fitness, Ernährung, Gesundheit und Rehamaßnahmen. Frauen Fitness Center sind bestens auf ihre Bedürfnisse ausgelegt. Es bietet dazu auch ein entspanntes Training in geschützten Räumen.
Hinzu kommt, dass Frauen ungerne mit ihren männlichen Arbeitskollegen trainieren möchten.
Bieten Sie ihren Mitarbeiterinnen im Lady Fitness Center die Möglichkeit, die Sie sich wünschen.
Wann kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio über den Sachbezug steuerfrei bezahlen?
Über den Sachbezug haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das Fitnessstudio steuerfrei zu finanzieren. Aufgrund der steuerlichen Begünstigung ist das Fitnessstudio als Sachzuwendung ein besonders beliebter Mitarbeiter-Benefit und eine häufig genutzte Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Aufgrund der genauen Vorschriften für den Sachbezug, müssen Arbeitgeber folgende Regelungen beachten:
Die Sachbezugsfreigrenze 2025
Die Sachbezugsfreigrenze beträgt im Jahr 2025 50 Euro monatlich je Mitarbeiter. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zu diesem Betrag steuerfreie Sachleistungen gewähren kann. Wird diese Freigrenze überschritten, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
Im Rahmen der 50 Euro je Mitarbeiter können beliebige Angebote oder Kurse als Sachzuwendung gewährt werden. Auch Fitnessstudio-Mitgliedschaften, die den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht übersteigen, können unter den Sachbezug fallen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, Jahresverträge abzuschließen.
Die Voraussetzungen für das Fitnessstudio als Sachbezug 2025
Damit das Fitnessstudio als Sachbezug steuerfrei bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen und darf nicht als Ersatz für Gehaltszahlungen dienen.
Der Arbeitgeberzuschuss muss für ein bestimmtes Fitnessstudio gelten.
Der Zuschuss darf nicht in bar ausgezahlt werden.
Arbeitgeber müssen hierbei darauf achten, dass die Firmenfitness zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (§ 3 Nr. 34 EStG) und somit nicht in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert wird. Zudem ist es wichtig, dass der Firmenfitness-Vertrag nicht zwischen dem Mitarbeiter und dem Fitnessanbieter besteht und das Unternehmen den Fitnessstudio-Beitrag im Nachhinein erstattet.
In Bezug auf Mitgliedschaften müssen die Beiträge monatlich eingezogen werden. Zudem muss der Mitgliedsvertrag als Voraussetzung für den Sachbezug monatlich kündbar sein.